Natürlich helfen wir Ihnen auch im Haushalt, damit Sie sich in Ihrem zu Hause weiterhin rundum wohl fühlen können. Die hauswirtschaftliche Hilfe umfasst im Wesentlichen alle hauswirtschaftlichen Hilfeleistungen im Umfeld des Pflegebedürftigen. Sie ist ebenfalls Bestandteil des Sozialgesetzbuches XI und gehört zur häuslichen Pflege. Die Pflegeversicherung übernimmt diese Leistung, wenn Sie entsprechend pflegebedürftig sind.
Zu den hauswirtschaftlichen Leistungen gehören:
- Einkaufen
- Zubereiten von Mahlzeiten
- Reinigen der Wohnung (Spülen, Wechseln- und das Waschen der Bettwäsche und Kleidung)